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Germany · Supporting and auxiliary transport services

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Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026

Stadt Herzogenaurach · Germany

Deadline Sep 21, 2026, 9:00 AM UTC
Estimated valueNot announced
PublishedAug 12, 2026
Open official notice ↗

Official summary · Deutsch

What is being procured?

Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachun

Source and reliability

Source: official TED notice 558463-2026, last checked Aug 21, 2026, 8:08 PM. The original publication remains authoritative.

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