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Deutschland · Unterstützende Transportdienste

Offizieller Gegenstand Deutsch

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung 2026

Stadt Herzogenaurach · Deutschland

Frist 21.09.2026, 09:00 UTC
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht12.08.2026
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Zusammenfassung der Chance

Was wird beschafft?

Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Mittelfranken. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachun

Quelle und Verlässlichkeit

Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 558463-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:08. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.