Official summary · Deutsch
What is being procured?
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing). Die Ausschreibung bezieht sich auf Dienstfahrzeuge mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten (u. a. Sondersignalanlagen, Digitalfunkvorrüstung, Folienbeklebung) und ist in 8 Lose unterteilt. Die Loseinteilung richtet sich nach den Fahrzeugklassen der KBA-Segmenteinteilung und erfolgt nach einsatztaktischen Erfordernissen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2027, und endet zum 31.12.2028 (Grundvertragslaufzeit). Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um je 1 Jahr bis zum 31.12.2029 (1. Verlängerung) bzw. 31.12.2030 (2. Verlä
Machine translation for guidance. The official summary remains authoritative.
Official summary · Deutsch
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing). Die Ausschreibung bezieht sich auf Dienstfahrzeuge mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten (u. a. Sondersignalanlagen, Digitalfunkvorrüstung, Folienbeklebung) und ist in 8 Lose unterteilt. Die Loseinteilung richtet sich nach den Fahrzeugklassen der KBA-Segmenteinteilung und erfolgt nach einsatztaktischen Erfordernissen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2027, und endet zum 31.12.2028 (Grundvertragslaufzeit). Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um je 1 Jahr bis zum 31.12.2029 (1. Verlängerung) bzw. 31.12.2030 (2. Verlä
Notice history
Procurement timeline
Follow the main stages and updates linked to this procurement procedure.
Timeline assembled from linked official TED notices. The official documents prevail.
Source and reliability
Source: official TED notice 612478-2026, last checked Sep 4, 2026, 10:05 AM. The original publication remains authoritative.
Data is restructured for easier reading. The official notice and procurement documents always prevail.