Rezumat oficial · Deutsch
Ce se achiziționează?
Alle Zürcher Notariate sind gleichzeitig Konkursämter und Grundbuchämter. Zürcher Konkursämter sind verpflichtet, nicht nur die eigenen Akten aus einem Konkursverfahren aufzubewahren, sondern auch die Geschäftsakten der jeweiligen konkursiten Firma. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht beträgt grundsätzlich 10 Jahre (für einzelne Akten 30 Jahre). Insbesondere für die zehnjährige Aufbewahrung der Geschäftsakten betreiben die Notariate heute neun sogenannte Zentralarchive. Die neun Zentralarchive befinden sich an sieben Standorten und sind jeweils einem Konkursamt/Notariat vor Ort angegliedert. Das Management eines Archivs (Lagerinventar, Zu- und Abgänge) erfolgt durch einen Notariats-Mitarbeitenden aus dem Notariat vor Ort. Eine IT-Applikation bietet eine Gesamtübersicht über die Auslastung
Sursă și fiabilitate
Sursă: anunțul oficial TED 569048-2026, ultima verificare: 21 aug. 2026, 21:06. Publicarea originală rămâne determinantă.
Datele sunt restructurate pentru o lectură mai ușoară. Anunțul oficial și documentele achiziției prevalează întotdeauna.