Sintesi dell’opportunità
Che cosa viene acquistato?
Alle Zürcher Notariate sind gleichzeitig Konkursämter und Grundbuchämter. Zürcher Konkursämter sind verpflichtet, nicht nur die eigenen Akten aus einem Konkursverfahren aufzubewahren, sondern auch die Geschäftsakten der jeweiligen konkursiten Firma. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht beträgt grundsätzlich 10 Jahre (für einzelne Akten 30 Jahre). Insbesondere für die zehnjährige Aufbewahrung der Geschäftsakten betreiben die Notariate heute neun sogenannte Zentralarchive. Die neun Zentralarchive befinden sich an sieben Standorten und sind jeweils einem Konkursamt/Notariat vor Ort angegliedert. Das Management eines Archivs (Lagerinventar, Zu- und Abgänge) erfolgt durch einen Notariats-Mitarbeitenden aus dem Notariat vor Ort. Eine IT-Applikation bietet eine Gesamtübersicht über die Auslastung
Fonte e affidabilità
Fonte: avviso TED ufficiale 569048-2026, verificato l’ultima volta il 21 ago 2026, 21:06. La pubblicazione originale resta il riferimento.
I dati sono riorganizzati per agevolarne la lettura. L’avviso ufficiale e i documenti di gara prevalgono sempre.