Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: TU Dresden Chemnitzer Straße 46 a 01187 Dresden Telefon: +49 351463 Fax: E-Mail: vergabe.dezernat4@tu-dresden.de Internet: https://www.tu-dresden.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 775272/26 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung TU Dresden GRI Schlossinsel Tagungszentrum Hauptstr. 7 01737 Tharandt OT Grillenburg f) Art und Umfang der Leistung, ggf.…
Unverbindliche maschinelle Übersetzung. Die offizielle Zusammenfassung bleibt maßgeblich.
Amtliche Zusammenfassung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: TU Dresden Chemnitzer Straße 46 a 01187 Dresden Telefon: +49 351463 Fax: E-Mail: vergabe.dezernat4@tu-dresden.de Internet: https://www.tu-dresden.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 775272/26 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung TU Dresden GRI Schlossinsel Tagungszentrum Hauptstr. 7 01737 Tharandt OT Grillenburg f) Art und Umfang der Leistung, ggf.…
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
-
Auftragsbekanntmachung Angezeigte Bekanntmachung
· Öffentliche Vergabe 25872164
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
Öffentliche Vergabe · 25872164. Geprüft am 01.10.2026, 02:13.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.