Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Gemäß Art. 13 EU-Verordnung Nr. 1143/2014 müssen die Mitgliedstaaten einen Aktionsplan mit Maßnahmen für die prioritären Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erstellen und mindestens alle 6 Jahre aktualisieren. Die erste Aktualisierung des Aktionsplans wurde bereits im Rahmen eines F+E Vorhabens unterstützt und liegt im Entwurf vor. Die Übermittlung an die EU wird zeitnah erfolgen. Diese erste Aktualisierung des Aktionsplans enthält eine pfadübergreifende Maßnahme mit dem Titel "Sensibilisierung, fachliche Unterstützung und Vernetzung bei der Umsetzung der im Aktionsplan gelisteten Maßnahmen", für deren Umsetzung der Bund durch das BfN verantwortlich ist. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird im Rahmen des vorliegenden F+E-Vorhabens durchgef
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- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
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Öffentliche Vergabe · 91ee5130-780d-40a9-8e7e-763088b2adfd. Geprüft am 15.09.2026, 04:08.
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