Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Ein Ersatzneubaus des Bauwerks AK Meckenheim (über Direktführung Bonn-Koblenz) (BW-Nr.:5408 509) ist zu realisieren. Im Vorfeld ist eine Behelfsumfahrung einschließlich der Behelfsbrücke SS80 (BW-Nr.: 5408 504) herzustellen, um den Verkehr auf der A565 aufrechtzuerhalten. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Aufbau/die Vorhaltung/die Kontrolle/den Abbau der Verkehrssicherung ("längerer und kürzerer Dauer") während der gesamten Bauzeit einschließlich der Baustellenmarkierung und das Aufstellen von Transportablen Schutzeinrichtungen. A565/A61, Verkehrsführung Behelfsumfahrung
Kostenlos
Neue Ausschreibungen in diesem Bereich erhalten
Erhalten Sie neue passende Bekanntmachungen wöchentlich per E-Mail. Prüfen oder ändern Sie Ihre Kriterien, bevor Sie den kostenlosen Alarm aktivieren.
Vorbereitungscheckliste
Meine Antwort vorbereiten
Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
Öffentliche Vergabe · 25745072. Geprüft am 12.09.2026, 13:51.
https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/search/details?noticeId=25745072
Diese Bekanntmachung mit KI analysieren
Erfassen Sie das Wesentliche: Zusammenfassung, Fristen und Prüfpunkte anhand der verfügbaren Informationen.
Analysen von Bekanntmachungen und PDFs nutzen dasselbe Kontingent.
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
-
Auftragsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung
· Öffentliche Vergabe 25745072
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
Öffentliche Vergabe · 25745072. Geprüft am 12.09.2026, 13:51.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.