Offen TED · Quelle

Deutschland · Abwasser, Abfall, Reinigung und Umwelt

Amtlicher Titel · Deutsch

Vergabe RV Entsorgung Siedlungsabfälle 2027ff.

Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Deutschland

Bekanntmachungen unter diesem Namen ansehen

Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Vergabe RV über Entsorgungsleistungen für gewerbliche Siedlungsabfälle sowie werks- und standortbezogene Abfälle 2027ff.

Frist 27.10.2026 12:00 UTC+01:00
Geschätzter Wert241.593.000 EUR
Veröffentlicht25.09.2026
Bekanntmachung ansehen Diese Bekanntmachung mit KI analysieren Zusammenfassung, Anforderungen und Fristen anhand der Angaben in dieser Bekanntmachung. Die Vergabeunterlagen werden nicht gelesen.
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Vorbereitungscheckliste

Meine Antwort vorbereiten

Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.

  1. Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
  2. Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
  3. Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
  4. Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
  5. Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
  6. Einreichungsverfahren und Frist bestätigen

TED · 661618-2026. Geprüft am 25.09.2026, 02:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/661618-2026

Anmelden →
Vergabeunterlagen als PDF analysieren

Analysen von Bekanntmachungen und PDFs nutzen dasselbe Kontingent.

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.

  1. Auftragsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 661618-2026

    Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 661618-2026. Geprüft am 25.09.2026, 02:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Fehler per E-Mail melden