Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Auftraggeber) beabsichtigt einen Konzern-Rahmenvertrag zur Allgefahrenversicherung für das komplette Windenenergieanlagenportfolio (onshore) des EnBW Konzerns bzw. für den Auftraggeber sowie die mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen auszuschreiben. Gegenstand dieses Versicherungsvertrages ist die obligatorische Absicherung des Sachschadenrisikos der kompletten Windparks (Windenergieanlagen, Verkabelung, Umspannwerke, Einspeisestationen, etc.). Die Absicherung des Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallrisikos ist fakultativ. Die Allgefahrenversicherung gilt grundsätzlich subsidiär zum jeweiligen Wartungsvertrag
Kostenlos
Neue Ausschreibungen in diesem Bereich erhalten
Erhalten Sie neue passende Bekanntmachungen wöchentlich per E-Mail. Prüfen oder ändern Sie Ihre Kriterien, bevor Sie den kostenlosen Alarm aktivieren.
Vorbereitungscheckliste
Meine Antwort vorbereiten
Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 653839-2026. Geprüft am 23.09.2026, 05:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/653839-2026
Diese Bekanntmachung mit KI analysieren
Erfassen Sie das Wesentliche: Zusammenfassung, Fristen und Prüfpunkte anhand der verfügbaren Informationen.
Analysen von Bekanntmachungen und PDFs nutzen dasselbe Kontingent.
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
-
Berichtigungsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung
· TED 653839-2026
Geänderte Abschnitte: 1 Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 653839-2026. Geprüft am 23.09.2026, 05:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.