Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträg
Vorbereitungscheckliste
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Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 644964-2026. Geprüft am 18.09.2026, 11:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/644964-2026
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 644964-2026. Geprüft am 18.09.2026, 11:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.