Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Außentragehülle inkl. Zubehörartikel für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen, der Justizbehörden Niedersachsen, Steuerfahndung Niedersachsen; Finanzämter Niedersachsen sowie fü
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Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
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Berichtigungsbekanntmachung
· TED 354711-2026
Geänderte Abschnitte: 1 Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗ -
Bekanntmachung vergebener Aufträge Aktuelle Bekanntmachung
· TED 644172-2026
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 644172-2026. Geprüft am 18.09.2026, 11:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.