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Deutschland · Hotel-, Restaurant- und Einzelhandelsdienste

Amtlicher Titel · Deutsch

Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000-2

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Deutschland

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Frist 30.09.2026 09:00 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht14.09.2026
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Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung beabsichtigt, die Cateringleistungen für die Flüchtlingsunterkünfte Los 1 - Treskowstraße 14 in 13089 Berlin und Los 2 - Hausvaterweg 21 in 13057 Berlin, zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen verantwortlich. Die Einrichtungen haben einen Bedarf an Vollverpflegungsleistungen im Los 1 für täglich bis zu 250 Personen und im Los 2 für täglich bis zu 280 Personen.

Vorbereitungscheckliste

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Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.

  1. Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
  2. Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
  3. Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
  4. Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
  5. Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
  6. Einreichungsverfahren und Frist bestätigen

TED · 631070-2026. Geprüft am 14.09.2026, 04:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/631070-2026

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Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

  1. Auftragsbekanntmachung

    · TED 571865-2026

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  2. Berichtigungsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 631070-2026

    Geänderte Abschnitte: 2 Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 631070-2026. Geprüft am 14.09.2026, 04:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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