Diese Bekanntmachung mit KI analysieren
Zusammenfassung, Anforderungen und Fristen anhand der Angaben in dieser Bekanntmachung. Die Vergabeunterlagen werden nicht gelesen.
Zum Analysieren anmeldenAnalysen von Bekanntmachungen und PDFs nutzen dasselbe Kontingent.
Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate). Weitere Einzelheiten zu diesem Beitrittsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Diese können über www.dtvp.de abgerufen werden. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Es handelt es sich hierbei jedoch nicht um ein solches - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Beitrittsverfahren passendes Formular gibt.
Vorbereitungscheckliste
Meine Antwort vorbereiten
Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 627121-2026. Geprüft am 11.09.2026, 10:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/627121-2026
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 627121-2026. Geprüft am 11.09.2026, 10:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.