Diese Bekanntmachung mit KI analysieren
Zusammenfassung, Anforderungen und Fristen anhand der Angaben in dieser Bekanntmachung. Die Vergabeunterlagen werden nicht gelesen.
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Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen einzigen Rahmenvertrag über die dauerhafte Überlassung von Hardwarebestandteilen, die zeitlich befristete Überlassung von Hardwarebestandteilen, die kostenlose Überlassung eines SaaS Service für ein Web-Portal zur Verwaltung von Mobilfunkleistungen, die Erbringung von Mobilfunkleistungen, die Erbringung von Instandhaltungs-, Pflege- und Supportleistungen, die Erbringung von Leistungen zu Planung, die Erbringung von Leistungen zum Aufbau und Betrieb von mobilen Funkmasten sowie die Erbringung von weiteren Leistungen in Höhe von 311.661.139 € Euro netto bis zu 467.491.708 € Euro netto (Obergrenze) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit v
Vorbereitungscheckliste
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Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 627117-2026. Geprüft am 11.09.2026, 10:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/627117-2026
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 627117-2026. Geprüft am 11.09.2026, 10:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.