Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Nr. 1 Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Die Maßnahme ist in zwei Losen unterteilt, da hier die Zielgruppe unterschieden wird. Dies hat die Folge, dass die Inhalte den Zielgruppen angepasst werden soll und auch die Inhalte sich voneinander unterscheiden. Das Angebot soll als vordringlichstes Ziel die Stärkung der Motivation haben. Es soll die Motivation soweit herausarbeiten und stärken, so dass ein weiterer Schritt folgen kann (Vermittlung, Maßnahme etc.) Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er sein Angebot auf die besondere Bedarfslage der Zielgruppe ausrichtet und mit Priorität a
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Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 624677-2026. Geprüft am 11.09.2026, 09:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/624677-2026
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 624677-2026. Geprüft am 11.09.2026, 09:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.