Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Juristischer Auftraggeber des vorliegenden Auftrages ist das Land Schleswig-Holstein als Verwaltungsträger. Dieser wird durch das LaZuF vertreten. Das LaZuF wird daher nachfolgend vereinfachend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Der Auftraggeber ist zuständig für Aufnahme, Versorgung, Unterbringung und aufenthaltsrechtliche Begleitung von Schutzsuchenden in der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster und den Landesunterkünften des Landes Schleswig-Holstein. Das LaZuF betreibt ab 2027 in Schleswig-Holstein drei aktive Landesunterkünft
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- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 623182-2026. Geprüft am 11.09.2026, 08:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/623182-2026
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 623182-2026. Geprüft am 11.09.2026, 08:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.