Diese Bekanntmachung mit KI analysieren
Zusammenfassung, Anforderungen und Fristen anhand der Angaben in dieser Bekanntmachung. Die Vergabeunterlagen werden nicht gelesen.
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Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Mit dieser Ausschreibung wird die neue IT-Infrastruktur für die Digitale Forensik und Cyberermittlung der Zuger Polizei beschafft. Ziel der Ausschreibung ist, der Digitalen Forensik und der Cyberermittlung der Zuger Polizei eine zeitgemässe, hochperformante IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die in den kantonalen Rechenzentren betrieben wird und in das kantonale Netzwerk integriert ist. Mit dieser Ausschreibung werden Anbietende gesucht, die in der Lage sind, die IT-Infrastruktur für die Digitale Forensik und Cyberermittlung gemäss den Anforderungen zu liefern, aufzubauen und als «Managed Service» zu betreiben. Der Beschaffungsgegenstand besteht aus einem VDI-Cluster, VSI-Cluster, einer redundanten Storage- und Archivierungs-Lösung, einer Datenaustauschplattform, aus weiterer Hard-
Vorbereitungscheckliste
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Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 613225-2026. Geprüft am 10.09.2026, 05:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/613225-2026
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 613225-2026. Geprüft am 10.09.2026, 05:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.