Diese Bekanntmachung mit KI analysieren
Zusammenfassung, Anforderungen und Fristen anhand der Angaben in dieser Bekanntmachung. Die Vergabeunterlagen werden nicht gelesen.
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Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Deutsche Nationalbibliothek hat den gesetzlichen Auftrag, ihre Bestände sowohl physisch als auch digital zu sammeln und der breiten Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Um die hiermit verbundenen Aufgaben und Ziel möglichst effizient und zielgerichtet zu erfüllen bedarf es einer auf die Geschäftsfertigkeiten optimal ausgerichtet Unternehmensarchitektur. Die Vielfältigkeit und der Umfang der Aufgaben bedingen eine umfangreiche und komplexe Geschäfts-, Informations- und Technologiearchitektur. Um strategische Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage zu treffen, benötigt die Deutsche Nationalbibliothek ein IT-System zur Verwaltung, Pflege und flexiblen Auswertung der der Unternehmensarchitektur zugrundeliegenden Daten. Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung eines Enterprise Arch
Vorbereitungscheckliste
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Prüfpunkte für die offiziellen Unterlagen. Dieser Leitfaden ist keine automatische Dokumentenanalyse.
- Vollständige Unterlagen und Änderungen lesen
- Teilnahmebedingungen und verlangte Nachweise prüfen
- Prüfen, ob eine Besichtigung oder Besprechung erforderlich ist
- Zuschlagskriterien und Gewichtung prüfen
- Verfügbare Mittel, Budget und Zeitplan prüfen
- Einreichungsverfahren und Frist bestätigen
TED · 608891-2026. Geprüft am 04.09.2026, 09:05.
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/608891-2026
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 608891-2026. Geprüft am 04.09.2026, 09:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.