Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG)
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 595455-2026, zuletzt geprüft am 28.08.2026, 07:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.