Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung des nicht dringlichen Intensivtransports als Teil der öffentlichen Notfallrettung. Die Stadt Münster, der Kreis Steinfurt, der Kreis Coesfeld, der Kreis Warendorf und der Kreis Borken stellen die Teilaufgabe des nicht dringlichen bodengebundenen Intensivtransports von erstversorgten Notfallpatienten gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 RettG NRW in dem gesamten Bereich der Trägergemeinschaft sicher (§ 6 Abs. 4 RettG NRW i. V. m. § 23 Abs. 1 1. Alt. GkG NRW). Die Stadt Münster hat die Teilaufgabe Intensivtransport in zeitlich gemäß jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Münster begrenzten Umfang in die eigene Zuständigkeit übernommen (Kernträger). Die Trägergemeinschaft ist zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns noch nicht wirksam. Die Stadt Müns
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Bekanntmachung vergebener Aufträge Aktuelle Bekanntmachung
· TED 589426-2026
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 589426-2026. Geprüft am 28.08.2026, 11:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.