Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2026 Programmmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und stehen für die Förderung überjähriger investiver Projekte zur Verfügung. Es sind Bewilligungszeiträume (Projektlaufzeiten) von bis zu dreieinhalb Jahren vorgesehen. Viele Hilfs- bzw. Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder stehen angesichts ihres baulichen Zustands, gestiegener Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit sowie zunehmender Bedarfe an kindgerechter Unterbringung vor einem erheblichen Sanierungsbedarf. Eine nachhaltige bauliche Erneuerung dieser Einrichtungen ist von zentraler
Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.
Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.
Der Zeitverlauf wurde aus verknüpften amtlichen TED-Bekanntmachungen zusammengestellt. Maßgeblich sind die amtlichen Dokumente.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 588967-2026, zuletzt geprüft am 28.08.2026, 10:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.