Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Westfalen Weser Netz GmbH, nachfolgend als „WWN“ bezeichnet – beabsichtigt, einen Auftrag über Dienstleistungen für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtungsnetze in ihrem Versorgungsgebiet zu vergeben. Das Straßenbeleuchtungsnetz, die Verteilerschränke und die Schaltanlagen („Straßenbeleuchtungsnetz“) befinden sich im Eigentum der WWN (Auftraggeber). Der potenzielle Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Straßenbeleuchtungsnetze im Versorgungsgebiet. Das Straßenbeleuchtungsnetz ist als geschaltetes Netz ausgeführt und besteht überwiegend aus Kabeln des Typs NYY 4 × 10 mm². Es ist Teil des Niederspannungsnetzes. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes verbleibt bei dem AG. Der AN ist für den Betrie
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 586365-2026, zuletzt geprüft am 25.08.2026, 06:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.