Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost national/international/PZA. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. §181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 3.389.800 Sendungen. Die Höchstabnahmemenge beträgt 4.406.740 Sendungen. Die Vergabe erfolgt in 5 Losen. V
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 585364-2026, zuletzt geprüft am 25.08.2026, 10:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.