Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Vertragsapotheke stellt der Jugendanstalt Raßnitz und den Justizvollzugsanstalten Burg (samt der Einrichtung zum Vollzug zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), Halle und Volkstedt folgende Leistungen zur Verfügung: a. Lieferung und Entsorgung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in entsprechender Anwendung von § 4 (apothekenpflichtige Arzneimittel) Absatz 1, 2 und 3 Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL, b. Lieferung von Medizinprodukten (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – (MPAV)), c. Administrative Leistungen, d. Information und Beratung (§ 20 Apothekenbetriebsordnung – (ApBetrO)). Die Pflicht zur Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln umfasst auch eine ausreichende Grundbevorratung mit antiviralen Arzneimittel
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 585321-2026, zuletzt geprüft am 25.08.2026, 10:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.