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Deutschland · Reparatur- und Wartungsdienste

Offizieller Gegenstand · Deutsch

Wartungsverträge Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinden der VG Hamm (Sieg)

Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hamm/Sieg · Deutschland

Frist 22.09.2026, 07:00 UTC
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht24.08.2026
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Offizielle Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Quelle und Verlässlichkeit

Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 582340-2026, zuletzt geprüft am 24.08.2026, 10:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.