Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
An den Bundesliegenschaften im Ausland sollen im Rahmen der Projektvorbereitung zur Ermittlung des Bedarfs und der Bedarfsdeckung Beratungsleistungen von freiberuflich Tätigen in Anspruch genommen werden. Zur Formulierung von Anforderungen des Nutzers, des Betreibers oder des Bauherrn an Gebäude und technische Anlagen in Form von Leitlinien oder Musterplanungen sollen ebenfalls Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Für die Durchführung von einfachen Baumaßnahmen nach Abschnitt D RBBau an diesen Liegenschaften in Zuständigkeit des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) sind Planungsleistungen von freiberuflich Tätigen im LeistungsbereichTragwerksplanung und Erdbebensicherheit notwendig. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit bis zu 5 Vertragspartnern mit einer Laufzeit von
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 571918-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 21:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.