Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Transfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 569231-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 21:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.