Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Gebäude des Justizzentrums in Siegen sind dringend sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den aktuellen Nutzungsanforderungen der Justiz in Siegen. Der Bedarfsplan berücksichtigt folgende Ortsbehörden: Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Arbeitsgericht und den ambulanten sozialen Dienst. Der genehmigte Raumbedarfsplan umfasst ca. 10.505 m² Nutzfläche. Durch die Justiz wurde im Jahr 2025 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entsprechend dem Verfahrensleitfaden „Mietausgabenbudgetierung für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nord-rhein-Westfalen" (MAB-Leitfaden) sowie dem Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (WB-Leitfaden) durchgeführt. Auf der Basis des durchgeführten MAB-Prozesse
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 568925-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 21:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.