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Amtlicher Titel · Deutsch

EU_2026021 - ein KI-Knoten mit acht GPGPUs

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg · Deutschland

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Amtliche Zusammenfassung

Die Universität Freiburg hat ein KI-Knoten mit acht GPGPUs beschafft. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach…

Was wird beschafft?
Frist Nicht angegeben
Geschätzter Wert322.393 EUR
Veröffentlicht12.08.2026
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Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die Universität Freiburg hat ein KI-Knoten mit acht GPGPUs beschafft. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

  1. Auftragsbekanntmachung

    · TED 408048-2026

    Bekanntmachung auf Tenderiva ansehen

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  2. Bekanntmachung vergebener Aufträge Angezeigte Bekanntmachung

    · TED 559545-2026

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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 559545-2026. Geprüft am 24.08.2026, 17:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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