Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Landwirtschaftskammer benötigt kammerweit Dieselkraftstoff ohne biogenen Anteil entsprechend DIN EN 590. Der für die Deckung dieses Bedarfes benötigte Treibstoff ist vom Auftragnehmer an die jeweiligen Standorte der Landwirtschaftskammer zu liefern.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 558636-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:08. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.