Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auf-tragnehmer) zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, inkl. der ortsfesten festverbauten Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / 4 aus.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 558576-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:08. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.