Zusammenfassung der Chance
Was wird beschafft?
Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informat
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 555547-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:07. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.