Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Übernahme der gefährlichen Abfälle hat durch den Auftragnehmer an dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten errichteten Standort - Wertstoffhof der WBO GmbH, Buschhausener Str. 142, 46049 Oberhausen, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat die gefährlichen Abfälle zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage oder einem Zwischenlager zu transportieren und dort zu verwiegen. Die Beseitigung/Verwertung der gefährlichen Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 543843-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.