Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Für den Neubau einer Schwerpunktfeuerwache ist die Herstellung der Baufreiheit erforderlich. Dies beinhaltet den Rückbau aller Ver- und Entsorgungsanlagen (gesonderter Baumaßnahme „Baufeldfreimachung“). Für die zukünftige Ver- und Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Gebäude und Anlagen sollen daher die Trinkwasserleitung sowie die Regen- und Schmutzwasserkanäle nach außerhalb des Baufeldes der geplanten Schwerpunktfeuerwache umverlegt werden. Dazu sind Kanal- und Leitungsbauarbeiten erforderlich. Diese beinhalten - Umschwenkarbeiten zur Trinkwasserringleitung, Trassenlänge 182 m, - Umschwenkarbeiten zum Regenwasserkanal, Trassenlänge 113 m, - Umschwenkarbeiten zum Schmutzwasserkanal, Trassenlänge 113 m.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 543404-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.