Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 VgV die Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 541682-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.