Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein (LaZuF) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die Organisation und Durchführung der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zuständig. Es wird hierbei für die Zuwanderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Amtshilfe tätig und unterstützt die ausländerrechtliche Sachbearbeitung des Landesamtes selbst. Eine medizinische Begleitung bestimmter Ausreisen ist oftmals unumgänglich, insbesondere weil ein überdurchschnittlicher Teil der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Vulnerabilitäten aufweist. Aus diesem Grund ist die Begleitung der Rückführungen durch medizinisch ausgebildetes Personal erforderlich. Der Höchstwert d
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· TED 540260-2026
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 540260-2026. Geprüft am 24.08.2026, 13:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.