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Deutschland · Bauarbeiten

Amtlicher Titel · Deutsch

2026-1005032_Flughafen München_Estricharbeiten T1 C Siko Nord

Flughafen München GmbH · Deutschland

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Amtliche Zusammenfassung

Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden neue Büro- und Aufenthaltsräume für die SGM innerhalb des Gebäudebereichs am Flughafen München hergestellt. Ein wesentliches Ziel ist die bauliche Trennung des Sicherheitskontrollbereichs (SiKo) von den angrenzenden Büroräumen. Die Ausführung erfolgt gemäß den technischen Richtlinien des Flughafens München, der BayBO sowie den einschlägigen DIN-Normen. Beschreibung der Estricharbeiten: Herstellen einer…

Was wird beschafft?
Frist 15.09.2026 11:00 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht04.08.2026
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Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden neue Büro- und Aufenthaltsräume für die SGM innerhalb des Gebäudebereichs am Flughafen München hergestellt. Ein wesentliches Ziel ist die bauliche Trennung des Sicherheitskontrollbereichs (SiKo) von den angrenzenden Büroräumen. Die Ausführung erfolgt gemäß den technischen Richtlinien des Flughafens München, der BayBO sowie den einschlägigen DIN-Normen. Beschreibung der Estricharbeiten: Herstellen einer Baustelleneinrichtung Vorbereitende Arbeiten für anschließende Estricharbeiten Abfräsen, Reinigen, Nivellement, Zementestrich 70mm auf Trittschalldämmung 30mm und Trennlage ca. 1.100,00m² Zulage für erhöhte Ebenheit nach DIN 18202 Estrichbewehrung Metallgitter ca. 1.100,00m² Anarbeiten an Bodentanks und Rundstützen

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

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  1. Auftragsbekanntmachung Angezeigte Bekanntmachung

    · TED 539631-2026

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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 539631-2026. Geprüft am 24.08.2026, 13:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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