Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 VgV mit bis zu 6 Wirtschaftsteilnehmern je Fachlos zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG. Die Unterstützung wird insbesondere für die agile (IT-)Organisation benötigt. Durch die zunehmende Digitalisierung, eine vorhabenorientierte Arbeitsweise in agilen Strukturen sowie schwankende Projekt- und Entwicklungsbedarfe entstehen regelmäßig kurzfristige Personalengpässe für das operative Geschäft, die mit vorhandenen internen Ressourcen nicht vollständig abgedeckt werden können. Ziel der Rahmenvereinbarung ist daher die flexible und bedarfsgerechte Ergänzung der internen Teams durch qualifiziertes Fremdpersonal. Das bereitgestellte Fremdp
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 539426-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.