Zusammenfassung der Chance
Was wird beschafft?
Die geplante Abbruchmaßnahme dient der Baufeldfreimachung für einen Erweiterungsbau des ev. Klinikum Gelsenkirchen. Dies umfasst den Abbruch des ehemaligen Amtsgericht Gelsenkirchen (3- bzw. 5-geschossiger Baukörper mit Walm-/Satteldach bzw. Flachdach) sowie einem angrenzenden 2-geschossigem Anstaltsgebäude mit verschiedenen Anbauten. Des weiteren befindet sich auf dem Gelände ein ebenfalls abzubrechender unterirdischer ehem. Luftschutzraum (Bunkeranlage) aus dem 2. Weltkrieg. Das abzubrechende Bauvolumen beträgt gesamt ca. 60.000 m3 (BRI). Die Gebäudekörper des ehemaligen Amtsgerichts sind teilweise unterkellert und grenzen unmittelbar an den Straßenraum (Gehweg und Straße) der Overwegstraße an. Die Gebäude sind zu unterschiedlichen Zeiten errichtet worden, das ehem. Amtsgericht (Altbau)
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 537651-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.