Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Es soll gefährlicher Abfall angenommen werden. Der zu entsorgende gefährliche Abfall muss in den Bundesländern Berlin / Brandenburg in einer BImSchV-genehmigten Anlage / Deponie entsorgt werden.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 536203-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.