Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die nachfolgend aufgeführten Lieferleistungen im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad. Für die Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen zwei dieselgetriebene seriennahe Trägerfahrzeuge zum Transport von 11 Personen, einschließlich Fahrer- und Beifahrer, für den untertägigen Bereich beschafft werden. Als Trägerfahrzeuge können se
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 533633-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 20:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.