Zusammenfassung der Chance
Was wird beschafft?
Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden. Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen – sowohl ana
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 532924-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 19:08. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.