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(26018) 810 StorMe 3 Naturereigniskataster: Weiterentwicklung, Wartung, Support

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL · Schweiz

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Amtliche Zusammenfassung

Das Bundesamt für Umwelt BAFU ist die Umweltfachstelle des Bundes und gehört zum Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Mit der Datenbank StorMe (Naturereigniskataster) stellt das BAFU den kantonalen Naturgefahrenfachstellen eine Web-GIS-Datenbank-Applikation zur Verfügung, um aufgetretene Naturereignisse zu dokumentieren. Zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Wald (WaG, 04.10.1991) und des Bundesgesetzes über den…

Was wird beschafft?
Frist 12.08.2026 23:59 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht29.07.2026
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Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Das Bundesamt für Umwelt BAFU ist die Umweltfachstelle des Bundes und gehört zum Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Mit der Datenbank StorMe (Naturereigniskataster) stellt das BAFU den kantonalen Naturgefahrenfachstellen eine Web-GIS-Datenbank-Applikation zur Verfügung, um aufgetretene Naturereignisse zu dokumentieren. Zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Wald (WaG, 04.10.1991) und des Bundesgesetzes über den Wasserbau (WBG, 21.06.1991) sind die Kantone verpflichtet, einen Kataster der Naturereignisse zu führen und Gefahrenbeurteilungen zu erstellen. Die Ereignisdokumentation als Teil eines Gefahreninformationssystems spielt bei der Gefahrenbeurteilung eine zentrale Rolle. Die in einem Ereigniskataster aufzuzeichnenden Prozessräume und die Beschreib

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

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  1. Berichtigungsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 525951-2026

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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 525951-2026. Geprüft am 24.08.2026, 07:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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