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Deutschland · IT-Beratung, Software, Internet und Support

Offizieller Gegenstand Deutsch

Arbeitnehmerüberlassung Applikationsadministrator

Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD · Deutschland

Frist 31.08.2026, 09:00 UTC
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht27.07.2026
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Zusammenfassung der Chance

Was wird beschafft?

Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Da

Quelle und Verlässlichkeit

Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 518774-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 19:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.