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Deutschland · Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste

Offizieller Gegenstand · Deutsch

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

Stadt Oldenburg (Oldb) · Deutschland

Frist 24.08.2026, 10:00 UTC
Geschätzter Wert700.000 EUR
Veröffentlicht27.07.2026
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Offizielle Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.

Quelle und Verlässlichkeit

Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 518128-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 19:06. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.