Zusammenfassung der Chance
Was wird beschafft?
Die AG betreibt im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Titeln zur Herausgabe von Mieträumen das sogenannte „Berliner Modell“, d.h. an allen in dem Mietraum befindlichen Gegenständen wird das Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Die Beauftragung und das Tätigwerden des zuständigen Gerichtsvollziehers beschränkt sich hierbei auf das Öffnen der jeweiligen Mieträume, das Außerbesitzsetzen der/des Schuldner/s und Inbesitzsetzen der AG. Die Beräumung von Mieträumen und gegebenenfalls Verwertung von Einrichtungen etc. soll die AN auch in anderen Fällen, insbesondere nach Besitzaufgabe durch Mieter oder Dritte oder Ableben von Mietern ohne Erben in Nachlassverfahren realisieren. Die Räumung der Mieträume und gegebenenfalls Verwertung von Einrichtungen etc. obliegt der AN unter Berücksichtigung der
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 513477-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 19:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.