Zusammenfassung der Chance
Was wird beschafft?
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitli-cher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsab-kommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 512867-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 19:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.