Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Ein Gradmesser der bayerischen Umweltpolitik ist die Aufstellung und Entwicklung von Bioindikatoren über den Zustand der Umwelt. Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ist dabei bundesweit festgelegt und verpflichtet nach den Regelungen der ELER-Durchführungsverordnung zu regelmäßigen Evaluierungen. Er soll im Länder- und Bundesvergleich einsetzbar sein und wird jährlich erhoben. Datengrundlage sind die Ergebnisse des hier beauftragten „Monitoring häufiger Brutvögel“ (MhB). Der Agrarvogelindikator (Farmland-Bird-Index), der sich daraus ableiten lässt, wird direkt an die EU-Kommission berichtet. Er dient der Evaluierung der Agrarumweltprogramme. Außerdem werden entsprechende Daten für die Erfüllung der Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie benötigt. Eine G
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Bekanntmachungsverlauf
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Berichtigungsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung
· TED 507156-2026
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 507156-2026. Geprüft am 23.08.2026, 20:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.