Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der versandfertigen Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, Weitertransport und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweili
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 502794-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 15:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.